Die CDU Nikolausberg missbilligt die Argumentation der Kläger im Rechtsstreit gegen die Jugendhilfe am Rohns in der Senderstraße.

Die im Ortsrat und in der öffentlichen Diskussionsveranstaltung geführten Gespräche mit allen Beteiligten haben gezeigt, dass sich die Jugendhilfegruppe am Rohns als Tagesgruppe gut in das Wohngebiet einfügt. Die von wenigen unmittelbaren Nachbarn vorgebrachten Gegenargumente überzeugen nicht und sind sachlich unzutreffend. Die einzelnen vom Rechtsvertreter der Nachbarn im Prozess vorgebrachten Argumente überschreiten die Grenzen einer sachlich zu führenden Diskussion, sie sind teilweise nahezu diskriminierend und sind auch vor dem Hintergrund, dass ein Rechtsvertreter die Interessen seiner Partei zu vertreten hat, nicht zu akzeptieren.

Nahezu rückständig ist das Argument, die Existenz der Wohngruppe würde zu einer Beeinträchtigung des Immobilienwertes führen. Wir müssen in Nikolausberg um bestimmte Wohngebiete keine – geistigen – Mauern ziehen, um sie zu erhalten. Viel mehr sollten auch die Eigentümer höherwertiger Immobilien verstehen, dass die Attraktivität eines Wohngebietes auch durch soziale Einrichtungen erhöht wird.

Gerade die aktuelle Diskussion über die Erweiterung des Max-Planck-Institutes zeigt, dass auch Nikolausberg in die Zukunft blicken muss, wenn die Attraktivität auch für junge Familien erhalten bleiben soll. Nikolasusberg ist nicht damit gedient, in den sechziger und siebziger Jahren zu verharren. Bei dieser Diskussion fordert die CDU Nikolausberg auch von der Stadtverwaltung langfristige Planungen und die Beteiligung des Ortsteiles Nikolausberg und seiner Vertreter an diesen Überlegungen.


Burghard Wegener
Ortsverband Nikolausberg